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Unsere allgemeinen Geschäftsbedigungen (AGB)
Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen und Nebenarbeiten bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Diese AGB gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechtsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer, nicht nur für das erste Rechtsgeschäft, sondern auch für alle Zusatz- und Folgeaufträge sowie weitere Geschäfte. Einkaufs- oder sonstige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit und werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Der Auftragnehmer erklärt ausdrücklich, nur aufgrund seiner AGB kontrahieren zu wollen. Der Auftraggeber erklärt, dass er vor Vertragsabschluss die Möglichkeit hatte, vom vollständigen Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen und dass er mit deren Inhalt vollumfänglich einverstanden ist. Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Von diesem Schriftlichkeitsgebot kann ebenfalls nur schriftlich abgewichen werden. Es wird festgehalten, dass Nebenabreden nicht bestehen.
Angebote und Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen nimmt der Auftragnehmer durch schriftliche Bestätigung an. Im Falle der Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber wird eine Stornogebühr von 40% des vereinbarten Entgelts bzw. des zu erwartenden Entgelts vereinbart. Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind grundsätzlich ohne Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit erstellt. Mündliche Erklärungen, wozu insbesondere auch die Erteilung von Rat gehört, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Nachträglich gewünschte Änderungen können nur vor Beginn der Herstellung mit Preisrevision berücksichtigt werden. Bei bereits in Bearbeitung befindlichen Aufträgen oder bei fertiggestellten Leistungen werden die Kosten für nachträgliche Änderungen gesondert in Rechnung gestellt.
Liefer- und Leistungsfristen
Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als solche in der Auftragsbestätigung oder im Einzelvertrag vereinbart wurden. Kommt es nach der Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrags, so verlängert sich die Liefer- oder Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Liefer- oder Leistungsfrist schriftlich in der Auftragsbestätigung festgehalten, so hat der Auftraggeber spätestens vier Wochen nach Fertigstellung die Rechnung zu erhalten. Etwaige Lagerkosten können nach Ablauf dieser vier Wochen anfallen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Lieferverzögerungen
Lieferverzögerungen sind bei Bestellungen zu akzeptieren und können gelegentlich auftreten. Wir werden jedoch unser Bestes tun, um sicherzustellen, dass Verzögerungen minimiert werden und die Produkte so schnell wie möglich geliefert werden. Die angegebenen Liefertermine dienen nur als Richtlinie und können aufgrund von unvorhergesehenen Umständen wie höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, Lieferverzögerungen seitens unserer Lieferanten oder anderen Ereignissen außerhalb unseres Einflussbereichs geändert werden. Sollte es zu einer Lieferverzögerung kommen, werden wir Sie umgehend informieren und Ihnen ein aktualisiertes Lieferdatum mitteilen. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für Verzögerungen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Wir haften nicht für Verluste oder Schäden, die durch eine Lieferverzögerung verursacht wurden. Im Falle einer Lieferverzögerung haben Sie nicht das Recht auf eine zusätzliche Entschädigung, es sei denn, dies wurde in den spezifischen Vertragsbedingungen vereinbart. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Bestellungen so früh wie möglich zu platzieren, um eine pünktliche Lieferung sicherzustellen und eventuelle Verzögerungen zu minimieren. Diese Bedingungen können jederzeit geändert oder aktualisiert werden und treten ab dem Datum der Veröffentlichung in Kraft. Durch die Bestellung bei uns akzeptieren Sie diese Bedingungen und erklären sich damit einverstanden, dass Lieferverzögerungen akzeptabel sind und dass Sie keine zusätzliche Entschädigung erwarten können, es sei denn, dies wurde in den spezifischen Vertragsbedingungen vereinbart.
Informationen zu Betonwerkstein
Betonwerkstein- und Betonfertigteile werden aus natürlichen Ausgangsstoffen wie Kies, Sand, Wasser und Zement hergestellt. Diese Materialien unterliegen naturbedingten Schwankungen. Unter gewissen Umständen können bei Betonprodukten sogenannte Ausblühungen entstehen. Hierbei handelt es sich um Kalkausblühungen in Form von Kalziumkarbonat, die als weiße oder gelbbraune Flecken oder Schleier auf der Oberfläche sichtbar werden. Der Gebrauchswert und die Qualität werden dadurch nicht beeinträchtigt. Ausblühungen stellen keinen Qualitätsmangel und somit keinen Reklamationsgrund dar.
Betonprodukte werden aus Naturprodukten gefertigt, deren Farbe und Struktur natürlichen Schwankungen unterliegen. Aufgrund der natürlichen Gesteinskörnungen sowie der Art der Herstellung können trotz sorgfältiger Beachtung und Kontrolle aller Einflüsse Farb- und Strukturabweichungen, Wolkigkeiten, Poren (Lunker) und sogar Rostflecken auftreten. Diese Erscheinungen sind materialtypisch, beeinträchtigen bei fachgerechter Herstellung weder die Dauerhaftigkeit noch die Gebrauchstauglichkeit und stellen keinen Qualitätsmangel dar.
Musterstücke, Farbtafeln oder Referenzfotos dienen der unverbindlichen Veranschaulichung von Farbe, Struktur und Oberflächencharakter. Die später gelieferte Ware kann hiervon abweichen. Dies gilt insbesondere für:
-Farbtonunterschiede innerhalb einer Lieferung,
-Unterschiede zwischen verschiedenen Chargen und Nachlieferungen,
-Unterschiede zwischen horizontal und vertikal betonierten Flächen,
-Unterschiede infolge abweichender Geometrien, Wandstärken, Bewehrungslagen oder Schalhäute.
Muster definieren keinen exakten Farb- oder Oberflächen-Sollwert, sondern lediglich eine Bandbreite. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Struktur, Porenbild, Strahlbild und Fase sind produktionstechnisch unvermeidbar und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
Bei mehreren Stückzahlen (Serienfertigung, z. B. Stufen, Podestplatten, Sitzblöcke, Wandscheiben) kann es zwischen den einzelnen Elementen zu sichtbaren Unterschieden im Farbton, Porenbild, Oberflächenglanz oder in der Intensität der Bearbeitung (z. B. Sandstrahlen) kommen. Auch innerhalb einer Lieferung sowie zwischen Erst- und Nachlieferung sind solche Differenzen technisch bedingt. Wir empfehlen, die Elemente bei der Verlegung/Montage „gemischt“ einzubauen, um optische Sprünge zu vermeiden. Differenzen, die sich im üblichen fachlichen Toleranzbereich bewegen, sind kein Reklamationsgrund.
Farbunterschiede oder Streifen, die durch Verpackungseinflüsse (z. B. Packbänder, Zwischenlagen, Auflagerleisten, Folien) oder durch ungleichmäßige Feuchteaufnahme entstehen, sind technisch bedingt und gleichen sich in der Regel mit der Zeit durch Bewitterung und Nutzung an. Auch diese Erscheinungen stellen keinen Mangel dar. Um Abdrücke, Verfärbungen und ungleichmäßige Feuchteaufnahme zu vermeiden, sind Betonteile trocken, eben und spannungsfrei zu lagern, gegebenenfalls auseinander zu palettieren und die Sichtflächen vor verschmutzenden oder chemisch reagierenden Stoffen zu schützen. Es dürfen keine Gegenstände dauerhaft auf die Oberflächen aufgelegt werden.
Glatte Sichtbetonoberflächen können im Laufe der Zeit abwittern, matt werden oder feine Mikrostrukturen ausbilden. Dies ist ein natürlicher Alterungsprozess und kein Reklamationsgrund. Die Rutschhemmung beträgt standardmäßig nur ca. R10; es obliegt dem Auftraggeber bzw. Planer zu prüfen, ob diese Rutschhemmung für den vorgesehenen Einsatzzweck ausreichend ist. Höhere Rutschhemmungsklassen sind gesondert zu vereinbaren.
Erforderliche Statiken und Bewehrungspläne der Fertigteile sind uns bauseits rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Ist dies nicht möglich, erstellen oder veranlassen wir diese gegen gesonderten Kostenersatz. Platten und Stufen sind im Außenbereich mit einem Gefälle von mindestens 15 mm/m zu verlegen, um stehendes Wasser möglichst zu vermeiden. Auf exponierten Wetterseiten (Schlagregen, Wind) kann dennoch Wasser auf den Flächen stehen bleiben, ohne dass ein Mangel vorliegt. Eine leichte Wölbung (Schüsselung) von Platten oder Stufen nach dem Verlegen ist technisch bedingt und kein Reklamationsgrund.
Unsere Teile werden manuell bzw. handwerklich hergestellt. Die Oberflächen der fertiggestellten Produkte können daher von zugesendeten Mustern und Referenzfotos abweichen. Geringfügige Unterschiede in Fase, Kantenbild, Porenbild, Sandstrahlintensität oder Oberflächenglanz sind produktionsbedingt und können nicht als Reklamationsgrund geltend gemacht werden.
Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Preise gelten ab Werk, exklusive Mehrwertsteuer, Verpackung, Versand und Versicherung. Unsere Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte geltend machen können.
Gefahrübergang und Versand
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware unser Werk verlassen hat. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Sofern der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Auftraggebers verzögert wird, geht die Gefahr bereits mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Eine Versicherung gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Auftraggebers.
Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Abnahme und Prüfpflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat die Pflicht, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen und uns etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt. Verdeckte Mängel, die erst nach der Abnahme sichtbar werden, müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden.
Rücksendungen und Reklamationen
Rücksendungen von Waren bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Unfrei zugesandte Rücksendungen werden nicht angenommen. Reklamationen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber hat uns die Möglichkeit zu geben, die beanstandeten Mängel vor Ort zu begutachten. Ohne unsere Zustimmung vorgenommene Änderungen an den Produkten schließen jegliche Gewährleistungsansprüche aus.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Wir verpflichten uns, alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht zur Vertragsabwicklung erforderlich ist. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen gespeichert und verarbeitet werden.
Höhere Gewalt
Für den Fall, dass wir durch höhere Gewalt an der Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert werden, sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terrorismus, Streiks, behördliche Anordnungen oder sonstige unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Firmensitz. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, das für unseren Firmensitz zuständige Gericht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Trost Beton GmbH
Raiffeisenstraße 5
72581 Dettingen an der Erms
Tel: 07123 - 97 93-0
E-Mail: info@trost-betonwaren.de
